AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hochzeitsfotografen Torben Röhricht für private Hochzeitsfotos

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Torben Röhricht erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

§ 2 Leistungen, Fotorechte

Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Der Fotograf überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich. Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc). und sonstigen Werken des Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden zulässig. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen. In Absprache mit dem Brautpaar darf der Auftragnehmer die entstandenen Bilder zu  Portfolio Zwecken (z.B. Bücher, Firmeneigene Webseite/Blog, Partnerwebseiten, Hochzeitsportale/Blogs und gedruckte Magazine) nutzen. Da es den Event zu sehr stört wenn wir die notwendigen Rechte bei allen Gästen auf der Feier einholen würden, gehe ich davon aus, dass der Auftraggeber seine Gäste über die mögliche Verwendung der Bilder informiert. Natürlich respektieren  ich die Privatsphäre aufs äußerste und ich bitte um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein. Selbstverständlich berücksichtigen ich diesen Wunsch, bitte aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für mein Unternehmen existenziell wichtig ist. Soweit nicht anders besprochen gilt die Buchung des Fotografen ausschließlich durchgängig.

§ 3 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung von €600 fällig (Short Story €300). Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen - und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien - wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (zB. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt. An- und Abreise erfolgt von Horneburg aus. Bei Hochzeiten im Großraum Hamburg berechnen wir eine Pauschale von €50. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung  gestellt. Bei Anreisen am Vortag wird vom Auftraggeber ein Einzel- oder Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

§ 6 Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so wird die Anzahlung einbehalten und soweit noch nicht geleistet, als Ausfallhornorar in Rechnung gestellt. Bei Pandemiebedingter Verschiebung entstehen für das Brautpaar keine weiteren Kosten, wenn der Verschiebungstermin mit dem Fotografen abgesprochen ist.

§ 7 Haftung des Fotografen

Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.

§ 8 Datenspeicherung

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

§ 9 Verschiedenes

Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung internationalen Privatrechts oder des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ausschließlich Stade. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.